Halbmarathon-Wettbewerb
Halbmarathon-Wettbewerb
Definitionen
1) Der Halbmarathon-Wettbewerb des itdesign-Nikolauslauf Tübingen (im Folgenden Nikolauslauf) ist eine Lauf-Veranstaltung, die in Tübingen durchgeführt wird.
2) Veranstalter des Nikolauslaufs und alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Post-SV Tübingen e.V., Hallstattstr. 10, 72070 Tübingen, vertreten durch den Vorstand.
3) Interessierter ist eine natürliche Person, welche am Wettbewerb teilnehmen möchte.
4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Wettbewerb teilnimmt.
§ 1 Anwendungsbereich
1) Diese Teilnahmebedingungen (auch AGB genannt) regeln das zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen und in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (in elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweils bekannt gemachten Fassung.
2) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Organisationsbeitrag vom Konto des Interessierten abgebucht wurde.
3) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt bei einem Startplatztausch (Übertragung einer Startnummer auf eine andere Person im Rahmen des offiziellen Tauschverfahrens) zustande, wenn das Tauschformular vom Veranstalter angenommen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.
4) Der Teilnehmer erkennt an, dass mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung die Leistungserbringung des Veranstalters beginnt.
5) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich folgende sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrages. Die Regeln der Teilnahmebedingungen gehen im Falle des Widerspruchs den sportlichen Regeln vor.
(a) Der Nikolauslauf wird nach den internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und World Athletics (WA, früher IAAF) unter Aufsicht des DLV / Württembergischen Leichtathletik-Verbandes (WLV) durchgeführt. Dies gilt für Läufer mit und ohne DLV-Startpass.
(b) Die Einhaltung der o. g. sportlichen Regeln wird von der Wettkampfaufsicht des Verbandes kontrolliert und protokolliert.
(c) Die internationalen Anti-Dopingvorschriften der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sind zu beachten.
(d) Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Regelungen wurden öffentlich bekannt gemacht und sind online einsehbar. Mögliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom Veranstalter auf dessen Internetseite oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden Bestandteil des Organisationsvertrages.
§ 2 Sicherheit, Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit
1) Der Veranstalter gibt den Teilnehmern alle für den Wettkampf erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder in den Startunterlagen verbindlich bekannt (nachfolgend Ausschreibung genannt). Die Inhalte der Ausschreibung sind für jeden Teilnehmer verbindlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben zu beachten und umzusetzen.
2) Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (z. B. Helfer, Streckenposten, Zielpersonal, Sicherheitsdienst oder Sanitätsdienste) Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z. B. durch Polizeibehörden.
3) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. Mit seiner Teilnahme erklärt der Teilnehmer, für den Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben.
4) Der Teilnehmer erklärt, dass er nur gesund an den Start gehen wird. Insbesondere wenn der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit (wie z. B. Covid-19) besteht, ist ein Start nicht zulässig.
5) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
6) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass der Nikolauslauf aufgrund der Topografie und der Streckenlänge ein sehr anspruchsvoller Lauf ist, bei dem aufgrund der Jahreszeit mit extremen Witterungseinflüssen zu rechnen ist.
7) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der Wettbewerb überwiegend auf öffentlichen Wegen durchgeführt wird. Entlang der Laufstrecke ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen. Der Veranstalter prüft vor Beginn des Wettkampfs die Strecke und beseitigt sichtbare Hindernisse und Gefahrenquellen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Strecke Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann. Der Teilnehmer wird hierauf besonders achten.
8) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen und/oder zu disqualifizieren. Ein Anspruch auf Erstattung des Organisationsbeitrags besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
9) Der Veranstalter schreibt ein Zeitlimit von 2:30 Stunden netto (Halbmarathon) vor. Offizielles Ende: Sobald ein Teilnehmer vom gekennzeichneten Schlusspersonal am Ende des Feldes überholt wird, ist er aus dem Wettbewerb ausgeschieden und hat die Strecke bzw. Straße zu verlassen. Sein Versicherungsschutz erlischt mit diesem Zeitpunkt. Die Straßen sind dann nicht mehr verkehrsfrei.
10) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab einem Alter von 16 Jahren (Jg. 2008).
11) Es gelten im Übrigen die Ausschreibung des Wettbewerbs (veröffentlicht auf der Internetseite unter www.nikolauslauf-tuebingen.de/ausschreibung) sowie die IWR des DLV und von WA.
12) Aus aktuellem Anlass oder auf behördliche Anordnung, u. a. aufgrund der Coronavirus-Pandemie, kann es zu Änderungen im Veranstaltungsablauf kommen. Dies ist kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung. Über relevante Änderungen informieren wir zeitnah auf der Veranstaltungswebsite.
§ 3 Infektionsschutz
1) Für den Veranstalter hat der Schutz der Teilnehmer sowie aller Mitarbeiter und ehrenamtlicher Helfer oberste Priorität. Die Veranstaltung wird deshalb auf Grundlage der Vorgaben der am Veranstaltungstag gültigen Corona-Verordnungen sowie von weiteren relevanten behördlichen Vorgaben und Regelungen erfolgen. Eventuell erforderliche Maßnahmen werden vor dem Veranstaltungstermin an die Teilnehmer kommuniziert.
§ 4 Anmeldung, Organisationsbeitrag, Zahlung
1) Interessierte können sich zur Teilnahme am Wettbewerb über ein Onlineportal anmelden. Der Veranstalter akzeptiert grundsätzlich keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon etc.
2) Der Veranstalter veröffentlicht als Teil der Ausschreibungen einen Termin, bis zu dem sich Interessierte anmelden können (Meldeschluss). Der Veranstalter gibt dabei in der Ausschreibung oder zu einem späteren Zeitpunkt als organisatorisches Limit die maximale Anzahl von Teilnehmern am Wettbewerb bekannt (Teilnehmerlimit). Jeder, der die Voraussetzungen für den Wettbewerb der Veranstaltung entsprechend den Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann sich bis zum Meldeschluss anmelden, sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht ist.
3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) oder in begründeten Sonderfällen mittels anderer Zahlungsmethoden (z. B. per Überweisung). Mit der Anmeldung wird der gesamte Organisationsbeitrag (Meldegebühr und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) zur Zahlung fällig. Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
4) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb entsteht erst dann, wenn die gesamte Organisationsbeitrag (Meldegebühr und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Sollte der Organisationsbeitrag bis Meldeschluss nicht eingegangen sein, verfällt der Anspruch auf einen Startplatz.
5) Das Teilnahmerecht ist grundsätzlich ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ausschließlich im Rahmen des vom Veranstalter auf seiner Internetseite beschriebenen Tauschverfahrens auf andere Personen übertragbar. Hierfür muss das offizielle Tauschprozedere eingehalten und die Tauschgebühr beim Veranstalter bezahlt werden.
6) Bei Nichtantritt zur Veranstaltung wird der gezahlte Organisationsbeitrag nicht rückerstattet. Auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags.
7) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Organisationsbeitrags ausgeschlossen. Auf § 8 Abs. 3 wird verwiesen.
8) Disziplinwechsel können abhängig von Startplatzverfügbarkeit und Meldeschluss anderer Wettbewerbe vorgenommen werden. Änderungen sind über einen Link in der per E-Mail zugesandten Anmeldebestätigung oder auf Anfrage beim Veranstalter möglich.
§ 5 Zeitmessung, Ergebnisse
1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über den in die Startnummer integrierten Transponder der race result AG. Der Veranstalter kann die Zeitmessung nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer und dem Überqueren aller ausgelegten Messmattensysteme gewährleisten. Der obligatorische Transponder für die Zeitmessung wird im Rahmen der Anmeldung mit gekauft und befindet sich an der Startnummer.
2) Es werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend dem angemeldeten Wettbewerb durchgeführt und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden.
3) Direkt nach der Veranstaltung werden vorläufige Ergebnislisten veröffentlicht. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den sportlichen Regeln der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Institutionen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. Bearbeitung der Einsprüche veröffentlicht der Veranstalter die endgültigen Ergebnisse. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Platzierungen ändern.
§ 6 Ausschluss, Disqualifikation
1) Der Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation), wenn eine oder mehrere der folgenden Sachverhalte gegeben sind:
(a) Teilnahme ohne den für die Zeitmessung vorgesehenen Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Transponder oder Zeitmessung (z. B. fehlende Zwischenzeiten, Verlassen oder Abkürzen der Strecke).
(b) falsche Angaben von personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung.
(c) eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder von WA zum Zeitpunkt des Starts.
(d) der Verdacht oder der Nachweis der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping).
(e) Begründete Annahme des Veranstalters oder des von ihm beauftragten ärztlichen Fachpersonals, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese nicht fortsetzen kann, weil die Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint oder ist.
(f) Verändern der Startnummer in irgendeiner Weise (z. B. Werbeaufdruck wird unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen).
(g) Verstöße gegen die sportlichen Regeln der jeweiligen Wettbewerbe der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Institutionen, die nach dem jeweiligen Regelwerk zur Disqualifikation führen.
(h) Weitergabe der Startnummer an Dritte außerhalb des offiziellen Tauschverfahrens.
(i) Start ohne Startnummer.
(j) Start mit mehr als einem Transponder.
(k) Überschreitung des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitlimits.
(l) Unterschreitung des vom Veranstalter für den Wettbewerb geforderten Mindestalters.
(m) Mitführen eines Babyjoggers.
(n) Mitführen von Tieren.
(o) Teilnahme mit unzulässigen oder vom Veranstalter nicht explizit genehmigten Hilfsmitteln.
2) Sollten Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom Veranstalter nicht erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen bzw. zu disqualifizieren.
3) Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgelder und der Gebühren für Zusatzleistungen.
4) Gegen eine Wertung bzw. eine Disqualifikation kann maximal bis eine Stunde nach dem Rennen beim Wettkampfgericht Einspruch eingelegt werden. Der Veranstalter wird diesen gemeinsam mit dem Wettkampfgericht prüfen und innerhalb von 24 Stunden ein Urteil fällen. Im Zweifel gelten die Wettkampfbestimmungen des DLV bzw. von WA.
5) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu disqualifizieren.
§ 7 Datenschutz, Persönlichkeitsrecht
1) Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Social Media) oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyer, Broschüren) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
3) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort oder ggf. Verein, Bestzeit, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), die Ergebnisse dauerhaft – auch zur Erstellung einer historischen Ergebnisdatenbank – im Internet zu veröffentlichen.
4) Der Veranstalter gibt mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in der Online-Anmeldung personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:
(a) Die race result Timing BW GmbH (Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen) führt die Zeitmessung durch. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten an die race result AG (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal) zum Zweck der Anmeldung, Bezahlung, Zeitmessung und Erstellung von Starter- und Ergebnislisten samt Platzierungen weitergegeben und gespeichert werden dürfen.
(b) Der Teilnehmer erklärt sich bei Buchung einer Zusatzleistung damit einverstanden, dass die vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers an den entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden dürfen, sofern dies zur Realisation der jeweiligen Dienstleistung notwendig ist.
– Wenn Sie zusätzliche optionale Sportswear-Artikel bestellen, werden Daten zur Zahlungs- und Versandabwicklung an die S.COOL SPORTS GmbH (Lange Straße 10, 89150 Laichingen-Feldstetten) weitergegeben.
(c) Sofern abonniert, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Name und seine E-Mail-Adresse für den Versand des Newsletters an den US-Dienstleister Mailchimp (Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE #5000 Atlanta, GA 30308, USA) weitergegeben werden dürfen. Der Teilnehmer kann sich jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.
5) Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch den offiziellen Fotoservice von SportOnline
(a) Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos und Videos durch SportOnline (Inhaber: Wolfgang Nass, Hintergasse 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, E-Mail: ). Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite www.sportonline-foto.de Fotos und das Zielvideo von seinem Lauf zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos bzw. das Video von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen. In der im Internet veröffentlichten Ergebnisliste wird automatisch ein Link zu den Teilnehmer-Fotos bei SportOnline hinzugefügt.
(b) Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u. ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder und Videos können auf www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer von Jedermann eingesehen und erworben werden.
(c) Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Videos auf www.sportonlinefoto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z. B., weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern SportOnline die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung auch dieser Bilder gesperrt werden.
(d) Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Abs. 1 a und b DSGVO. Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und spätestens 36 Monate nach Ende der Veranstaltung werden die Bilder vom Webserver gelöscht.
6) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf. Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung für nächste Veranstaltungen genutzt.
7) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen. Hinweis: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten sind jedoch von höherem Interesse, sodass ohne deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahme möglich ist.
8) Nähere Informationen, etwa zu Löschfristen und Betroffenenrechten nach DSGVO, siehe unsere Datenschutzerklärung: www.nikolauslauf-tuebingen.de/datenschutz.
§ 8 Haftungsausschluss, Absage
1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Auf § 2 Abs. 3 wird verwiesen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen.
2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, einschließlich und insbesondere für zur Verwahrung abgegebene Wertsachen (z. B. Brillen, Schlüssel, Handys etc.).
3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z. B. ungeeignete Wetterbedingungen, Unwetter, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen, Feuer, Pandemie, Epidemie) berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzubrechen oder abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags oder weitergehende Schadenersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. In diesen Fällen ist außerdem der Entzug von Startrechten möglich. Der Veranstalter kann einzelne oder alle Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Weiter kann die Teilnehmerzahl reduziert werden, indem eine Verlosung oder auf bestimmten Kriterien basierende Auswahl der Startplätze durchgeführt wird. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert.
§ 9 Haftungsbegrenzung
1) Die Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen von § 8.
2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter unbeschränkt.
3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Veranstalter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Organisationsbeitrags sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
§ 10 Anwendbares Recht
1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 01.09.2024 und gelten auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln, ausschließlich deutsches Recht.
3) Gerichtsstand ist Tübingen.
10 km-Wettbewerb (virtuell)
10 km-Wettbewerb (virtuell)
Definitionen
1) Der 10 km-Wettbewerb des itdesign-Nikolauslauf Tübingen (im Folgenden Nikolauslauf) ist eine individuelle, virtuelle und dezentrale Lauf-Veranstaltung.
2) Veranstalter des Nikolauslaufs und alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Post-SV Tübingen e. V., Hallstattstr. 10, 72070 Tübingen, vertreten durch den Vorstand.
3) Interessierter ist eine natürliche Person, welche am Wettbewerb teilnehmen möchte.
4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Wettbewerb teilnimmt.
§ 1 Anwendungsbereich
1) Diese Teilnahmebedingungen (auch AGB genannt) regeln das zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen und in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (in elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
2) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Organisationsbeitrag vom Konto des Interessierten abgebucht wurde.
3) Der Teilnehmer erkennt an, dass mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung die Leistungserbringung des Veranstalters beginnt.
4) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich folgende sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrages.
(a) Der Nikolauslauf wird nach den internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und World Athletics (WA, früher IAAF) unter Aufsicht des DLV / Württembergischen Leichtathletik-Verbandes (WLV) durchgeführt. Dies gilt für Läufer mit und ohne DLV-Startpass.
(b) Die internationalen Anti-Dopingvorschriften der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sind zu beachten.
5) Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Regelungen wurden öffentlich bekannt gemacht und sind online einsehbar. Mögliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom Veranstalter auf dessen Internetseite oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden Bestandteil des Organisationsvertrages.
§ 2 Sicherheit, Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit
1) Der Veranstalter gibt den Teilnehmern alle für den Wettkampf erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder in den Startunterlagen verbindlich bekannt (nachfolgend Ausschreibung genannt). Die Inhalte der Ausschreibung sind für jeden Teilnehmer verbindlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben zu beachten und umzusetzen.
2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. Mit seiner Teilnahme erklärt der Teilnehmer, für den Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben.
3) Der Teilnehmer kann seine Strecke für den virtuellen Wettbewerb selbst wählen und läuft diese auf eigene Gefahr. Bei der Streckenwahl sind die geltenden rechtlichen Vorschriften zu beachten.
4) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab einem Alter von 12 Jahren (Jg. 2012).
5) Aus aktuellem Anlass oder auf behördliche Anordnung kann es zu Änderungen im Veranstaltungsablauf kommen. Dies ist kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung. Über relevante Änderungen informieren wir zeitnah auf der Veranstaltungswebsite.
§ 3 Anmeldung, Organisationsbeitrag, Zahlungsbedingungen, Nichtantritt
1) Interessierte können sich zur Teilnahme am Wettbewerb über ein Onlineportal anmelden. Der Veranstalter akzeptiert grundsätzlich keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon etc.
2) Der Veranstalter veröffentlicht als Teil der Ausschreibungen einen Termin, bis zu dem sich Interessierte anmelden können (Meldeschluss). Jeder, der die Voraussetzungen für den Wettbewerb der Veranstaltung entsprechend den Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann sich bis zum Meldeschluss anmelden.
3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) oder in begründeten Sonderfällen mittels anderer Zahlungsmethoden (z. B. per Überweisung). Mit der Anmeldung wird der gesamte Organisationsbeitrag (Meldegebühr und eventuell gebuchte Zusatzleistungen wie Sportswear-Artikel) zur Zahlung fällig. Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
4) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb entsteht erst dann, wenn die gesamte Organisationsbeitrag (Meldegebühr und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Sollte der Organisationsbeitrag bis Meldeschluss nicht eingegangen sein, verfällt der Anspruch auf einen Startplatz.
5) Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
6) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder er einer Sperre durch den DLV bzw. WA unterliegt.
7) Bei Nichtantritt zur Veranstaltung wird der gezahlte Organisationsbeitrag nicht rückerstattet. Auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags.
8) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Organisationsbeitrags ausgeschlossen.
9) Disziplinwechsel können abhängig von Startplatzverfügbarkeit und Meldeschluss anderer Wettbewerbe vorgenommen werden. Änderungen sind während des Anmeldezeitraums über einen Link in der per E-Mail zugesandten Anmeldebestätigung oder auf Anfrage beim Veranstalter möglich.
§ 4 Versand der Startunterlagen
1) Der Veranstalter versendet das Startpaket mit Startnummer und Teilnehmershirt per Post an die Teilnehmer.
2) Der Versand der Startunterlagen erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Teilnehmer im Ausland müssen eine deutsche Adresse angeben, um die Startunterlagen empfangen zu können.
3) Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung die Angabe korrekter Adressdaten sicherzustellen (ggf. Adresshinweise im c/o Feld angeben). Ein erneuter Versand bei Nichtzustellung wird nicht garantiert.
§ 5 Ausschluss, Disqualifikation
1) Der Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation). Insbesondere Verletzungen gegen die in der Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen oder diese Teilnahmebedingungen führen zur Disqualifikation.
2) Sollten Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom Veranstalter nicht erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen bzw. zu disqualifizieren.
3) Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgelder und der Gebühren für Zusatzleistungen.
§ 6 Zeitmessung, Ergebnisse
1) Die Distanz- und Zeitmessung erfolgt eigenständig, z. B. per Smartphone-App oder Laufuhr.
2) Der Teilnehmer muss sein Ergebnis – sofern er gewertet werden möchte – selbständig auf das hierfür online bereitgestellte Ergebnisportal eintragen. Der Teilnehmer bekommt hierzu per E-Mail einen persönlichen Link zur Ergebnisübermittlung zugesandt.
3) Es werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend dem angemeldeten Wettbewerb durchgeführt wurden und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden.
4) Während des Zeitraums des virtuellen Wettbewerbs ist eine ständig aktualisierte vorläufige Ergebnisliste online verfügbar. Bis zum Ende des Wettbewerbszeitraums können sich die Ergebnisse ändern.
5) Die individuellen Ergebnisse werden nicht geprüft. Die Ergebnisse haben informellen Charakter und dürfen nicht für Bestenlisten genutzt werden.
6) Unter allen Teilnehmern, die ihr Ergebnis fristgerecht eingereicht haben, werden nach Abschluss des Wettbewerbszeitraums nach Zufallsprinzip Sachpreise verlost. Die Preise werden an die Gewinner per Post versandt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz, Persönlichkeitsrecht
1) Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Veranstalter zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Social Media) oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Broschüren) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
3) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort oder ggf. Verein, Bestzeit, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), die Ergebnisse dauerhaft – auch zur Erstellung einer historischen Ergebnisdatenbank – im Internet zu veröffentlichen.
4) Der Veranstalter gibt mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in der Online-Anmeldung personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:
(a) Die race result Timing BW GmbH (Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen) führt die Zeitmessung durch. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten an die race result AG (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal) zum Zweck der Anmeldung, Bezahlung, Zeitmessung und Erstellung von Starter- und Ergebnislisten samt Platzierungen weitergegeben und gespeichert werden dürfen.
(b) Der Teilnehmer erklärt sich bei Buchung einer Zusatzleistung damit einverstanden, dass die vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers an den entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden dürfen, sofern dies zur Realisation der jeweiligen Dienstleistung notwendig ist:
– Wenn Sie zusätzliche Sportswear-Artikel bestellen, werden Daten zur Zahlungs- und Versandabwicklung an die S.COOL SPORTS GmbH (Lange Straße 10, 89150 Laichingen-Feldstetten) weitergegeben.
(c) Sofern abonniert, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Name und seine E-Mail-Adresse für den Versand des Newsletters an den US-Dienstleister Mailchimp (Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE #5000 Atlanta, GA 30308, USA) weitergegeben werden darf. Der Teilnehmer kann sich jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.
5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf. Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung für nächste Veranstaltungen genutzt.
6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen. Hinweis: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten sind jedoch von höherem Interesse, sodass ohne deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahme möglich ist.
7) Nähere Informationen, etwa zu Löschfristen und Betroffenenrechten nach DSGVO, siehe unsere Datenschutzerklärung: www.nikolauslauf-tuebingen.de/datenschutz.
§ 8 Haftungsausschluss
1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Auf § 2 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen wird verwiesen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen.
2) Jeder Teilnehmer nimmt an dem Wettbewerb eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr teil. Der Veranstalter haftet nicht für mögliche Schäden im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb.
§ 9 Anwendbares Recht
1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 05.08.2024 und gelten auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln, ausschließlich deutsches Recht.
3) Gerichtsstand ist Tübingen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir grundsätzlich die männliche Form.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.